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Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des Probebetriebes

Vorlagentyp: OFCDU
210 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Begründung

Die Lichtzeichenanlage wurde nach dem Unfalltod eines Kindes gerade auf Drängen der Schulgemeinde, insbesondere der Eltern der Schulkinder, installiert. Aus diesem Grund sollte im Interesse der Kinder diese Anlage nicht vorschnell demontiert werden. Alle sind sich darüber einig, dass den Kindern der sicherste Schulweg ermöglicht werden muss. Hierzu gehört eine verbesserte Sicht der Kinder von den Bürgersteigen auf die Fahrbahn. Aber auch umgekehrt ist eine verbesserte Sicht der Auto- und Radfahrer von der Fahrbahn auf die Bürgersteige zwingend erforderlich, um gerade die jüngeren und damit kleineren Kinder besser und vor allen Dingen rechtzeitiger als bisher sehen zu können. Dies kann nur durch eine Verbesserung der Licht- und Sichtverhältnisse erfolgen, indem die Straßenbeleuchtung verbessert und die Litfass-Säule entfernt werden. Ob darüber hinaus der Rückbau der Ampelanlage mit gleichzeitiger Durchführung einer Baumaßnahme - hier Variante 1 mit Errichtung der Gehwegnasen in Verbindung mit Fußgängerüberwege -tatsächlich das Beste für die Kinder ist, lässt sich erst nach der Auswertung des Probebetriebes feststellen. Daher sind umfangreiche bauliche Maßnahmen während der Dauer des Probebetriebes zu unterbleiben und auf Abmarkierungen wie Fußgängerüberwege - soweit noch nicht geschehen - und Gehwegnasen an den Straßenecken - soweit noch nicht geschehen - mit Begrenzung durch Stellvertretern zu beschränken. Werden dagegen vorschnell Baumaßnahmen vorgenommen - nur weil für diese Maßnahme jetzt Geld ausreichend vorhanden sein soll - und wird später festgestellt, dass die Beibehaltung der Lichtzeichenanlage unter Berücksichtigung der verbesserten Sicht- und Lichtverhältnisse das Beste für die Schulwegsicherung ist, werden vorschnell ausgeführte Baumaßnahmen nicht wieder entfernt und der bisherige Zustand hergestellt. Daher hat während des Probebetriebes der Rückbau der Lichtzeichenanlage sowie die Einrichtung der Gehwegnasen gemäß Mitteilung des Amt für Straßenbau und Erschließung vom 20.03.2008 zu 66.44 Ni WM 08/34 zu unterbleiben. Dies gilt um so mehr, da im Rahmen der Besprechung am 21.02.2008 im Beisein verschiedener Mitarbeiter des Verkehrsdezernates vereinbart worden war, dass u. a. den Mitgliedern des Ortsbeirates die Pläne zugesandt und nach abschließender Beratung Rückmeldung an das Straßenverkehrsamt erfolgen solle. Im Protokoll des Stadtschulamt 40.23.1 Di vom 22.02.2008 ist diese Vereinbarung auch enthalten. Im Rahmen dieser Besprechung wurde deutlich zum Ausdruck gebracht, dass frühestens nach der Osterpause die abschließende Beratung erfolgen werde. Es ist daher unverständlich, wenn trotz Kenntnis dieser Sachlage unter dem 20.03.2008 dem Ortsbeirat die Umsetzung der Baumaßnahme zu 66.44 Ni WM 08/34 angekündigt wird, falls der Ortsbeirat nicht bis zum 05.05.2008 Einwände erhebt. In diesem Zusammenhang weist der Ortsbeirat darauf hin, dass nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte der Ortsbeirat die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Art und Umfang der Verkehrsberuhigungs- und Verkehrsführungsmaßnahmen hat.

Inhalt

Antrag vom 25.03.2008, OF 446/3

Betreff:

Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des Probebetriebes

Der Ortsbeirat möge beschließen:

  1. Durch die in den letzten Jahren sowohl in die Höhe, als auch in die Breite stark gewachsenen Bäume wird die über die Fahrbahn gespannte Straßenbeleuchtung sehr stark verdeckt. Aus diesem Grund ist die Straßenbeleuchtung - nicht der schöne Baumbestand - so zu ändern, dass sowohl der Bürgersteig auf beiden Seiten als auch die Fahrbahn deutlich besser beleuchtet werden. Damit werden insbesondere die jüngeren Kinder auf dem Bürgersteig und insbesondere beim Überqueren der Fahrbahn besser gesehen.
  2. Die Litfass-Säule auf der Bornheimer Landstraße in Höhe der Lichtzeichenanlage ist zur besseren Sicht gerade der kleineren Kinder von diesem Standort zu entfernen.
  3. In einem Probebetrieb von mindestens sechs Monaten Dauer wird der Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße wie folgt umgestaltet:

a) Die Lichtzeichenanlage wird zunächst lediglich abgeschaltet Erst nach erfolgreichem Probebetrieb erfolgt der Rückbau.

b) Die in den Varianten vorgesehen Fahrbahnnasen an den vier Straßenecken werden - soweit noch nicht geschehen - für die Dauer des Probebetriebes lediglich abmarkiert und durch Stellvertreter begrenzt.

c) Die Fußgängerüberwege nach Variante 1 (Gehwegnasen und Fußgängerüberwege gemäß Protokoll des Stadtschulamt 40.23.1 Di vom 22.02.2008) werden - soweit noch nicht geschehen - abmarkiert.

d) Auf die geänderte Verkehrsführung ist hinzuweisen.

e) Die Straßenbaumaßnahme im Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße gemäß Mitteilung des Amt für Straßenbau und Erschließung vom 20.03.2008 zu 66.44 Ni WM-Nummer 08/34 wird während der Dauer des Probebetriebes nicht umgesetzt. Insoweit wird auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte hingewiesen.

  1. Nach Ablauf des Probebetriebes ist eine Auswertung vorzunehmen und diese dem Ortsbeirat vorzulegen, damit dieser abschließend nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte abschließend entscheiden kann.

Begründung:

Die Lichtzeichenanlage wurde nach dem Unfalltod eines Kindes gerade auf Drängen der Schulgemeinde, insbesondere der Eltern der Schulkinder, installiert. Aus diesem Grund sollte im Interesse der Kinder diese Anlage nicht vorschnell demontiert werden.

Alle sind sich darüber einig, dass den Kindern der sicherste Schulweg ermöglicht werden muss. Hierzu gehört eine verbesserte Sicht der Kinder von den Bürgersteigen auf die Fahrbahn. Aber auch umgekehrt ist eine verbesserte Sicht der Auto- und Radfahrer von der Fahrbahn auf die Bürgersteige zwingend erforderlich, um gerade die jüngeren und damit kleineren Kinder besser und vor allen Dingen rechtzeitiger als bisher sehen zu können. Dies kann nur durch eine Verbesserung der Licht- und Sichtverhältnisse erfolgen, indem die Straßenbeleuchtung verbessert und die Litfass-Säule entfernt werden.

Ob darüber hinaus der Rückbau der Ampelanlage mit gleichzeitiger Durchführung einer Baumaßnahme - hier Variante 1 mit Errichtung der Gehwegnasen in Verbindung mit Fußgängerüberwege -tatsächlich das Beste für die Kinder ist, lässt sich erst nach der Auswertung des Probebetriebes feststellen.

Daher sind umfangreiche bauliche Maßnahmen während der Dauer des Probebetriebes zu unterbleiben und auf Abmarkierungen wie Fußgängerüberwege - soweit noch nicht geschehen - und Gehwegnasen an den Straßenecken - soweit noch nicht geschehen - mit Begrenzung durch Stellvertretern zu beschränken.

Werden dagegen vorschnell Baumaßnahmen vorgenommen - nur weil für diese Maßnahme jetzt Geld ausreichend vorhanden sein soll - und wird später festgestellt, dass die Beibehaltung der Lichtzeichenanlage unter Berücksichtigung der verbesserten Sicht- und Lichtverhältnisse das Beste für die Schulwegsicherung ist, werden vorschnell ausgeführte Baumaßnahmen nicht wieder entfernt und der bisherige Zustand hergestellt.

Daher hat während des Probebetriebes der Rückbau der Lichtzeichenanlage sowie die Einrichtung der Gehwegnasen gemäß Mitteilung des Amt für Straßenbau und Erschließung vom 20.03.2008 zu 66.44 Ni WM 08/34 zu unterbleiben.

Dies gilt um so mehr, da im Rahmen der Besprechung am 21.02.2008 im Beisein verschiedener Mitarbeiter des Verkehrsdezernates vereinbart worden war, dass u. a. den Mitgliedern des Ortsbeirates die Pläne zugesandt und nach abschließender Beratung Rückmeldung an das Straßenverkehrsamt erfolgen solle. Im Protokoll des Stadtschulamt 40.23.1 Di vom 22.02.2008 ist diese Vereinbarung auch enthalten. Im Rahmen dieser Besprechung wurde deutlich zum Ausdruck gebracht, dass frühestens nach der Osterpause die abschließende Beratung erfolgen werde. Es ist daher unverständlich, wenn trotz Kenntnis dieser Sachlage unter dem 20.03.2008 dem Ortsbeirat die Umsetzung der Baumaßnahme zu 66.44 Ni WM 08/34 angekündigt wird, falls der Ortsbeirat nicht bis zum 05.05.2008 Einwände erhebt.

In diesem Zusammenhang weist der Ortsbeirat darauf hin, dass nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte der Ortsbeirat die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Art und Umfang der Verkehrsberuhigungs- und Verkehrsführungsmaßnahmen hat.

Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. März 2008Sie sind hier
    OFOF 446/3Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des Probebetriebes
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 8. Mai 2008OMOM 2275Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des ProbebetriebesDirektanregung
  3. 7. Juli 2008STST 1102Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des ProbebetriebesStellungnahme
  4. 6. April 2009STST 514Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des ProbebetriebesStellungnahme
  5. 4. November 2009STST 1559Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des ProbebetriebesStellungnahme
  6. 30. November 2010STST 1572a. Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte b. Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des ProbebetriebsStellungnahme
  7. 14. November 2011STST 1204a) Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte b) Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung eines ProbebetriebsStellungnahme
  8. 2. April 2012Antwort des Magistrats · nach 210 WochenSTST 505a.Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte b. Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des ProbebetriebsStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 3
Sitzung 22 · 10.04.2008
TO I, TOP 12
Beraten
Die Vorlage OF 446/3 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 23 · 08.05.2008
TO I, TOP 8
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2275 2008 Anregung an den Magistrat OM 2276 2008 1. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OF 446/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OF 446/3 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. c) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OF 446/3 werden abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 467/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / a)
Zustimmung:
CDUSPDLinkeFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
Grüne
zu 1 / b)
Zustimmung:
Alle
zu 1 / c)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDU
zu 2)
Zustimmung:
SPDLinkeFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu b) Einstimmige Annahme zu c) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme) zu 2. erster bis dritter Spiegelstrich: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) vierter Spiegelstrich: Einstimmige Annahme

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Ortsbeiratssitzung
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