Was wird aus dem "Kran" der nie einer war?
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Kranausleger zeitnah abzubauen, da kein Mehrwert für die Anwohner*innen und Ämter erkennbar ist. Der Standort könnte für ein anderes Kunstwerk genutzt werden, jedoch ist das vorgeschlagene Kunstwerk nicht geeignet.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Der Kranausleger steht auf der Fläche des Grünflächenamts und aus diesem Grund ist dieses als liegenschaftsverwaltendes Amt für den Kranausleger zuständig. Zu
- Der Kranausleger soll zeitnah abgebaut werden, da weder das Grünflächenamt noch das Kulturamt oder die Anwohner*innen einen Mehrwert in dem Objekt erkennen können. Zudem sind Herkunft und der Nutzen unbekannt. Zu
- Der Standort kann gerne für ein anderes Kunstwerk genutzt werden, jedoch ist nach Aussagen des Kulturamts Hugo Uhls "Abstreichende Wildgänse" baugebunden und deshalb nicht für diesen Ort geeignet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2021OFOF 631/8Was wird aus dem „Kran“ der nie einer war?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 25. Februar 2021VV 1961Was wird aus dem „Kran“ der nie einer war?Anfrage
- 17. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1100Was wird aus dem "Kran" der nie einer war?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab