Zeilsheim: Gibt es Bedarf für weitere Kleingärten im Frankfurter Westen?
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass in den Stadtteilen Unterliederbach, Zeilsheim und Sindlingen ein Bedarf an weiteren Kleingärten besteht, während die Stadtteile Höchst und Sossenheim ausreichend versorgt sind. Es wird eine zusätzliche Ausweisung von Kleingartenentwicklungsflächen zwischen Unterliederbach und Zeilsheim als wünschenswert erachtet, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu
- In Ortsrandlage um Sossenheim gibt es noch größere ausgewiesene Kleingartenerweiterungsflächen. Die Entwicklung dieser Flächen wird vom Magistrat nicht angestrebt, da sie innerhalb des allgemeinen Sicherheitsabstands zum Industriepark Höchst liegen. Eine Neuplanung von Gärten würde der zu Grunde liegenden Seveso III-Richtlinie widersprechen. Zu
- Die Stadtteile Unterliederbach, Zeilsheim und Sindlingen im Frankfurter Westen werden im Kleingartenentwicklungskonzept als unterversorgt bewertet. Auf Grund der Sozialstruktur und der zukünftig absehbaren Wohnungsbauentwicklung ist mit einem steigenden Bedarf an Kleingärten zu rechnen. Die in Frankfurt am Main hohe Nachfrage nach Kleingärten ist durch die Covid-19-Pandemie noch gestiegen. Die Stadtteile Höchst und Sossenheim werden als ausreichend versorgt eingestuft. Für eine Mitversorgung der westlich angrenzenden Stadtteile eignen sich nur die Stadtorte in Höchst, da nur hier eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln gegeben ist. Insbesondere von Zeilsheim aus sind lange Wege erforderlich. Zu
- Die zusätzliche Ausweisung von Kleingartenentwicklungsflächen ist wünschenswert. Insbesondere zwischen Unterliederbach und Zeilsheim, z.B. angrenzend an die bestehende Anlage des KGV Idylle 1983 Zeilsheim e.V., sind geeignete Standorte vorhanden. Der Bereich liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet, ist gut mit Kalt- und Frischluft versorgt und weniger mit Lärm belastet, als die vorhandenen Kleingartenstandorte an der Autobahn und den Gleisanlagen. Westlich von Zeilsheim ist die Planung von Kleingartenentwicklungsflächen nur sehr begrenzt möglich, da sich die überwiegenden Flächen im Landschaftsschutzgebiet Zone II befinden, in dem keine Kleingartenanlagen zulässig sind. Das Grundstück der Lang-Mai Kleingarten Stiftung südlich von Zeilsheim (Gemarkung Zeilsheim, Flur 8, Flurstück 31) ist für 10-15 Kleingärten geeignet. Es grenzt an bestehende Gärten an. Da die Fläche im Landschaftsschutzgebiet Zone I liegt, ist für alle Maßnahmen zur Umsetzung einer Kleingartenanlage eine Naturschutzrechtliche Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Bei der Planung von Kleingärten sind der vorhandene Baumbestand und ein extensiv genutzter Gewässerrandsteifen zum Welschgraben zu berücksichtigen. Die Auswirkungen der oberirdischen Stromleitung auf die Planung und Aspekte der Erschließung sind zu prüfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Februar 2021OFOF 1484/6Zeilsheim: Gibt es Bedarf für weitere Kleingärten im Frankfurter Westen?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 23. Februar 2021OMOM 7283Zeilsheim: Gibt es Bedarf für weitere Kleingärten im Frankfurter Westen?Direktanregung
- 17. Mai 2021Sie sind hierSTST 1098Zeilsheim: Gibt es Bedarf für weitere Kleingärten im Frankfurter Westen?Stellungnahme
- 20. Februar 2022OFOF 407/6Wie soll das Kleingartenwesen im Frankfurter Westen entwickelt werden?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 15. März 2022OMOM 1811Wie soll das Kleingartenwesen im Frankfurter Westen entwickelt werden?Direktanregung
- 20. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 1467Wie soll das Kleingartenwesen im Frankfurter Westen entwickelt werden?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab