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Wie soll das Kleingartenwesen im Frankfurter Westen entwickelt werden?

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
71 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Thema Stadtplanung verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, das in der Erarbeitung befindliche Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) fertigzustellen und dem Ortsbeirat 6 vorzustellen.

In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie geht es weiter mit der Ausweisung von Kleingartenentwicklungsflächen zwischen Unterliederbach und Zeilsheim, z. B. angrenzend an die bestehende Anlage des KGV Idylle Zeilsheim e. V.?
  2. Welche zusätzlichen Kleingartenentwicklungsflächen sind im Frankfurter Westen vorgesehen, um der großen Nachfrage nach Schrebergärten zu begegnen?
  3. Welche Kriterien für potenzielle Kleingartenanlagen wurden festgelegt?

Begründung

Kleingartenanlagen bieten insbesondere jenen Menschen einen Platz zur Naherholung und zum Anbau von Obst und Gemüse zur Selbstversorgung, die nicht über einen eigenen Garten an ihrer Wohnung verfügen. Sie bieten Abwechslung zum Alltag, schaffen Raum für Bewegung und bieten Familien die Möglichkeit, Kinder im Umgang mit der Natur zu schulen. Die Nachfrage nach Kleingärten, Freizeitgärten und Gemeinschaftsgärten ist hoch, übersteigt das Angebot an freien Gärten erheblich und ist durch die Covid-19-Pandemie noch gestiegen. In seiner Stellungnahme vom 17.05.2021, ST 1098, hat der Magistrat selbst im Frankfurter Westen insbesondere die Stadtteile Unterliederbach, Zeilsheim und Sindlingen als unterversorgt bewertet. Aufgrund der Sozialstruktur und der zukünftig absehbaren Wohnungsbauentwicklung sei mit einem steigenden Bedarf an Kleingärten zu rechnen. Die zusätzliche Ausweisung von Kleingartenentwicklungsflächen sei wünschenswert. Als geeignete Standorte wurden beispielhaft Flächen zwischen Unterliederbach und Zeilsheim (angrenzend an die bestehende Anlage des KGV Idylle Zeilsheim e. V.) genannt. Leider wurde hier aber keine Perspektive aufgezeigt, wie es nun mit der Ausweisung neuer Flächen vorangeht. Die vom R. V. Kleingärtner Frankfurt/Rhein-Main e. V. vorgeschlagene Fläche zur Ausweisung neuer Kleingärten wurde nun abgelehnt, da die Fläche in der Zone I des Landschaftsschutzgebietes liege. Der Presse war zu entnehmen: "Gemeinsam mit dem Regionalverband sei jedoch vereinbart worden, dass die verwilderte Fläche in eine Streuobstwiese umgewandelt werden darf. Das wollen die Kleingärtnerinnen und Gärtner bis Herbst umsetzen; gerodet haben sie bereits." (FNP, 01.02.2022). Bei der Umsetzung sollte der Verein entsprechend unterstützt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Februar 2021OFOF 1484/6Zeilsheim: Gibt es Bedarf für weitere Kleingärten im Frankfurter Westen?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 23. Februar 2021OMOM 7283Zeilsheim: Gibt es Bedarf für weitere Kleingärten im Frankfurter Westen?Direktanregung
  3. 17. Mai 2021STST 1098Zeilsheim: Gibt es Bedarf für weitere Kleingärten im Frankfurter Westen?Stellungnahme
  4. 20. Februar 2022OFOF 407/6Wie soll das Kleingartenwesen im Frankfurter Westen entwickelt werden?Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 15. März 2022Sie sind hier
    OMOM 1811Wie soll das Kleingartenwesen im Frankfurter Westen entwickelt werden?
    Direktanregung
  6. 20. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 1467Wie soll das Kleingartenwesen im Frankfurter Westen entwickelt werden?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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