Sindlingen: Artenschutzgutachten für den Villa Meister Park
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass bei einer Bauvoranfrage oder einem Bauantrag für den Villa-Meister-Park eine umfassende Untersuchung auf Artenschutzbelange erforderlich ist. Dies dient dem Schutz der Tierarten und der Beurteilung durch die Genehmigungsbehörde.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Sollte für den Villa-Meister-Park eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag eingehen, was bislang nicht der Fall ist, würde in jedem Fall das gesamte Grundstück inklusive Park sowie Villa, Orangerie und Stallungen auf die Tiergruppen Fledermäuse, Bilche, Reptilien, Vögel und Insekten (hier nur einzelne Artengruppen) untersucht. Auch gegebenenfalls vorhandene Höhlenbäume würden dabei auf Besatz überprüft. Nur über ein qualifiziertes Artenschutzgutachten können die Belange des Natur- und Artenschutzes von der Genehmigungsbehörde sachgerecht beurteilt werden. Auf Grundlage des Artenschutzgutachtens entscheidet die Untere Naturschutzbehörde über die Zulässigkeit sowie über Vorgaben zur baubedingten Vermeidung artenschutzrechtlicher Verstöße sowie zu eventuell vorgeschlagenen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen. Dies gilt im Übrigen auch für ein Baumgutachten, sofern eine Gefahr besteht, dass in den alten Baumbestand eingegriffen werden soll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2021OFOF 1500/6Sindlingen: Artenschutzgutachten für den Villa Meister ParkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Februar 2021OMOM 7296Sindlingen: Artenschutzgutachten für den Villa Meister ParkDirektanregung
- 17. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1097Sindlingen: Artenschutzgutachten für den Villa Meister ParkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab