Ludwig-Weber-Schule:Anwohner nicht durch Baustellenverkehr belasten
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Thema Stadtplanung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2014, ST 1097
Betreff: Ludwig-Weber-Schule:Anwohner nicht durch Baustellenverkehr belasten Das für die Baustellenzufahrt vorgeschlagene Grundstück der Internationalen Schule ist im Erbbaurecht vergeben. Da auf dem Gelände der Internationalen Schule ebenfalls umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt werden, ist eine privatrechtliche Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Schulträger leider nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2014OFOF 1010/6Ludwig-Weber-Schule: Anwohner nicht durch Baustellenverkehr belastenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. Mai 2014OMOM 3090Ludwig-Weber-Schule: Anwohner nicht durch Baustellenverkehr belastenDirektanregung
- 25. August 2014Sie sind hierSTST 1097Ludwig-Weber-Schule:Anwohner nicht durch Baustellenverkehr belastenStellungnahme
- 26. November 2014OFOF 1208/6Ludwig-Weber-Schule: Jetzt endlich handeln - Anwohner nicht durch Baustellenverkehr belastenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Dezember 2014OMOM 3692Ludwig-Weber-Schule: Jetzt endlich handeln - Anwohner nicht durch Baustellenverkehr belastenDirektanregung
- 16. März 2015Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 437Ludwig-Weber-Schule: Jetzt endlich handeln - Anwohner nicht durch Baustellenverkehr belastenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab