Beleuchtung vom Eingangsbereich des Sportplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a, zur Kunstrasenanlage
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Thema Kultur verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1096
Betreff: Beleuchtung vom Eingangsbereich des Sportplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a, zur Kunstrasenanlage Die Kostenermittlung für die Errichtung einer Beleuchtungsanlage zwischen Eingangsbereich der Sportanlage und der Kunstrasenanlage ist abgeschlossen. Die Anlage wird erstellt, das Fachamt ist mit der Umsetzung beauftragt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Juli 2016OFOF 51/11Beleuchtung vom Eingangsbereich des Sportplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a, zur KunstrasenanlageOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. September 2016OMOM 517Beleuchtung vom Eingangsbereich des Sportplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a, zur KunstrasenanlageDirektanregung
- 19. Dezember 2016STST 1810Beleuchtung vom Eingangsbereich des Sportplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a, zur KunstrasenanlageStellungnahme
- 19. Juni 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 1096Beleuchtung vom Eingangsbereich des Sportplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a, zur KunstrasenanlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab