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Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark

Vorlagentyp: STMagistrat
101 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1093

Betreff: Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark Der Magistrat sieht derzeit keine Möglichkeit, der Anregung bezüglich "reduzierte Einzäunung der Hundewiese" zu entsprechen. Die Bereitstellung einer Hundeauslauffläche entbindet den jeweiligen Hundehalter bzw. die jeweilige aufsichtsführende Person nicht von der Verpflichtung, sich mit seinen Tieren gegenüber anderen Nutzerinnen und Nutzern rücksichtsvoll zu verhalten. Außerdem dürfen die Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen und müssen sich im Einwirkungsbereich der führenden Person befinden. Dies bedeutet, dass der Hund in Sichtweite auf Ruf und Pfiff sofort reagieren muss. Die Beachtung dieser bekannten Vorgaben macht das Einzäunen von Hundeauslaufflächen grundsätzlich nicht notwendig und funktioniert auch an allen Standorten im Stadtgebiet, bei denen Hundeauslaufflächen und Straßen, Wege und Spielplätze nebeneinander liegen. Aus vorgenannten Gründen ist eine Einzäunung von Hundeauslaufflächen nicht erforderlich, insbesondere auch im Hinblick auf die Kosten für solche Maßnahmen. Eine fachgerechte Neuansaat der Fläche ist nur mit einer zwei- bis dreimonatigen Sperrung zu erreichen. Dies wurde letztmalig vor 4 Jahren versucht mit dem Ergebnis, dass die Absperrvorrichtungen ignoriert und die Neuansaat innerhalb kürzester Zeit nicht mehr existent war. Um Radfahrerinnen und Radfahrern zukünftig an der illegalen und vor allem zu schnellen und damit rücksichtslosen Querung der Fläche zu hindern, werden am Ende des Radweges - auf der Hundewiese - zwei Drängelgitter eingebaut. Auch dem Wunsch nach einer weiteren Bank wird entsprochen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Februar 2019OFOF 618/3Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen GünthersburgparkOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 21. Februar 2019OMOM 4346Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen GünthersburgparkDirektanregung
  3. 3. Juni 2019Sie sind hier
    STST 1093Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark
    Stellungnahme
  4. 10. September 2020OFOF 939/3Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark - Zusage vom 03.06.2019 umsetzenOrtsbeiratsantrag · FDP
  5. 24. September 2020OMOM 6670Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark - Zusage vom 03.06.2019 umsetzenDirektanregung
  6. 11. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 101 WochenSTST 12Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark - Zusage vom 03.06.2019 umset-zenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

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