Dringend einen dauerhaften Stromanschluss für Vereine und Feste auf der Frankenallee schaffen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, dass der Ortsbeirat einen Antrag zur Verlegung von Stromanschlussleitungen für Vereine und Feste auf der Frankenallee einreicht. Dies ist notwendig, um einen dauerhaften Stromanschluss zu schaffen, der für Veranstaltungen genutzt werden kann.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bittet den Ortsbeirat, einen Antrag zur Verlegung der gewünschten Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich bei der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH einzureichen. Erst dann kann der Magistrat aktiv werden. Im avisierten Bereich der Frankenallee besteht eine Aufbruchsperre seit dem 28.04.2017 bis zum 27.04.2022. Sobald der Antrag auf einen Anschluss gestellt wurde, wird der Magistrat prüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Bis dahin verweist der Magistrat auf die beiden Verteilerschränke im Marktbereich an der Quäkerwiese. Diese werden von der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH betrieben und können nach Voranmeldung für Stadtteilfeste und Weihnachtsmarkt genutzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2019OFOF 1034/1Dringend einen dauerhaften Stromanschluss für Vereine und Feste auf der Frankenallee schaffenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. September 2019OMOM 5142Dringend einen dauerhaften Stromanschluss für Vereine und Feste auf der Frankenallee schaffenDirektanregung
- 24. Januar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 108Dringend einen dauerhaften Stromanschluss für Vereine und Feste auf der Frankenallee schaffenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab