Nachhaltige Gestaltung des Bachrains in Bergen-Enkheim
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bestätigt die Notwendigkeit einer grundlegenden Instandsetzung des Fußwegs Bachrain, um eine nachhaltige Gestaltung zu gewährleisten. Der Magistrat plant aktuell keine Instandsetzungsmaßnahmen, unterstützt jedoch die Pflege durch die Bürgerinitiative.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2214, behält weiterhin ihre Gültigkeit. Eine nachhaltige Gestaltung des Fußwegs Bachrain ist nur im Zuge einer grundlegenden Instandsetzung der Anlage möglich. zu
- Nach Kenntnis des Magistrats gab es entlang des Bachrains keine offiziellen Spielmöglichkeiten für Kinder. zu
- Der Magistrat plant derzeit keine Instandsetzung oder Umgestaltung des Fußwegs. zu
- Aus Sicht des Magistrats spricht nichts gegen die Fortführung von Pflegemaßnahmen der Anlage durch die Bürgerinitiative. Es gab allerdings noch keine Absprachen mit dem Fachamt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2026OFOF 353/16Nachhaltige Gestaltung des Bachrains in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Februar 2026OMOM 8183Nachhaltige Gestaltung des Bachrains in Bergen-EnkheimDirektanregung
- 13. Juli 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1089Nachhaltige Gestaltung des Bachrains in Bergen-EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab