Markierung von Sperrflächen an der Kreuzung Winterbachstraße/Eduard-Rüppell-Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, an der Kreuzung Winterbachstraße/Eduard-Rüppell-Straße Parkwinkel anzubringen, um die zulässigen Parkbereiche zu verdeutlichen. Dies erfolgt aufgrund des vorsätzlichen Fehlverhaltens von Verkehrsteilnehmer:innen, die die Verkehrsregeln missachten. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Problematik in der Winterbachstraße / Eduard-Rüppel-Straße ist ein Beispiel vieler vergleichbarer Fälle im Stadtgebiet. Es handelt sich um das vorsätzliche Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen, die bewusst die Regeln gemäß § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung missachten.
Von umfänglichen Markierungs- und Absicherungsmaßnahmen in den Kurvenradien wird vorerst abgesehen. Es werden Parkwinkel zur Verdeutlichung, bis zu welcher Stelle geparkt werden darf, angebracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2024OFOF 658/9Markierung von Sperrflächen an der Kreuzung Winterbachstraße/Eduard-Rüppell-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Januar 2024OMOM 5030Markierung von Sperrflächen an der Kreuzung Winterbachstraße/Eduard-Rüppell-StraßeDirektanregung
- 3. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1084Markierung von Sperrflächen an der Kreuzung Winterbachstraße/EduardRüppellStraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab