Bebauungsplan Nr. 679 - Einspruch der Eigentümergemeinschaft Am Industriehof 3-5
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1081
Betreff: Bebauungsplan Nr. 679 - Einspruch der Eigentümergemeinschaft Am Industriehof 3-5 Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat den Einspruch der betroffenen Eigentümergemeinschaft entsprechend geprüft. Die grundbuchliche Sicherung der gemeinsamen Erschließung ist dem Magistrat erst in der Zeit der Offenlage im Februar 2014 durch die Eigentümergemeinschaft zugegangen. Auch im Interesse der Stadt wird der Magistrat daraufhin eine vereinfachte Änderung der in der Offenlage gezeigten Bebauungsplanung betreiben. Es ist vorgesehen die Erschließung lediglich durch Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zu sichern. Zu der Änderung werden die betroffenen Nachbarn angehört.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. April 2014OFOF 384/7Bebauungsplan Nr. 679 - Einspruch der Eigentümergemeinschaft Am Industriehof 3-5Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 13. Mai 2014OMOM 3140Bebauungsplan Nr. 679 - Einspruch der Eigentümergemeinschaft Am Industriehof 3-5Direktanregung
- 18. August 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1081Bebauungsplan Nr. 679 - Einspruch der Eigentümergemeinschaft Am Industriehof 3-5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab