Bebauungsplan Nr. 679 - Einspruch der Eigentümergemeinschaft Am Industriehof 3-5
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Anregung an den Magistrat vom 13.05.2014, OM 3140 entstanden aus Vorlage: OF 384/7 vom 27.04.2014
Betreff: Bebauungsplan Nr. 679 - Einspruch der Eigentümergemeinschaft Am Industriehof 3-5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dem von der o. g. Eigentümergemeinschaft erhobenen Einspruch gegen den Bebauungsplan Nr. 679 sorgfältig zu prüfen und nach Möglichkeit stattzugeben.
Begründung: Erst nach der offiziellen Behandlung im Ortsbeirat wurde der Ortsbeirat über die Bedenken der Eigentümergemeinschaft Am Industriehof 3-5 gegen den Bebauungsplan informiert. Der Ortsbeirat hatte vor der letzten Ortsbeiratssitzung am 25.03. ein längeres Gespräch mit der Eigentümergemeinschaft und hat sich die Situation ausführlich schildern lassen. Der Ortsbeirat teilt die Bedenken der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der im Bebauungsplan vorgenommenen Überplanung einer privaten Zufahrtsstraße durch eine öffentliche Straße. Aus Sicht des Ortsbeirats sind die berechtigten Interessen der ansässigen Gewerbebetriebe durch bestehende privatrechtlich abgesicherte Wegerechte ausreichend gewährleistet. Eine öffentliche Straße würde die Möglichkeit der Eigentümergemeinschaft, auf eine vereinbarungsgemäße Nutzung der Privatstraße zu drängen, stark einschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. April 2014OFOF 384/7Bebauungsplan Nr. 679 - Einspruch der Eigentümergemeinschaft Am Industriehof 3-5Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 13. Mai 2014Sie sind hierOMOM 3140Bebauungsplan Nr. 679 - Einspruch der Eigentümergemeinschaft Am Industriehof 3-5Direktanregung
- 18. August 2014Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1081Bebauungsplan Nr. 679 - Einspruch der Eigentümergemeinschaft Am Industriehof 3-5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats