Eine Schranke als mögliche Lösung für den Ostpark
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1077
Betreff: Eine Schranke als mögliche Lösung für den Ostpark Der Magistrat hat die Notwendigkeit einer Zufahrtsregelung für den Ostpark bereits erkannt. Eine elektrisch betriebene Schrankenanlage wird im Rahmen der Grunderneuerung des Ostparks an der Zufahrt von der Ostparkstraße installiert. Sie wird mit einem Zahlencode für Zufahrtsberechtigte ausgestattet sein. Die Grunderneuerung wird in mehreren Bauabschnitten vorgenommen. Der als Zufahrt von der Ostparkstraße genutzte Parkweg wird aufgrund der noch laufenden Baustelle der Notübernachtungsstätte im letzten Bauabschnitt erneuert. Die Schranke wird deshalb voraussichtlich Ende 2017 eingebaut. Alle übrigen Eingänge in den Ostpark sollen im Rahmen der Baumaßnahme durch Absperrpoller gesichert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2016OFOF 11/4Eine Schranke als mögliche Lösung für den OstparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 31. Mai 2016OMOM 120Eine Schranke als mögliche Lösung für den OstparkDirektanregung
- 22. August 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1077Eine Schranke als mögliche Lösung für den OstparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab