Einfriedung der Hundeauslauffläche in der Nähe der Gerbermühle
Zusammenfassung
Der Magistrat spricht sich gegen die Einfriedung von Hundeauslaufflächen am Mainufer aus, da die Fläche als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist und Zäune Abflusshindernisse darstellen. Ziel ist die Öffnung des Mainufers, was durch Einzäunungen behindert wird.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die benannte Fläche ist als Landschaftsschutzgebiet Zone II ausgewiesen und liegt im GrünGürtel. Dort sind Zäune nach Möglichkeit zu vermeiden.
Darüber hinaus ist das Mainufer Retentionsraum. Zäune stellen Abflusshindernisse dar.
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung haben in den vergangenen Jahren intensiv an einer Öffnung des Mainufers gearbeitet. Einzäunungen widersprechen dieser Gesamthaltung.
Aus diesen Gründen ist eine Einfriedung von Hundeauslaufflächen am Mainufer grundsätzlich nicht vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2023OFOF 665/5Einfriedung der Hundeauslauffläche in der Nähe der GerbermühleOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 24. Februar 2023OMOM 3621Einfriedung der Hundeauslauffläche in der Nähe der GerbermühleDirektanregung
- 22. Mai 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1073Einfriedung der Hundeauslauffläche in der Nähe der GerbermühleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab