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Einfriedung der Hundeauslauffläche in der Nähe der Gerbermühle

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Hundeauslauffläche in der Nähe der Gerbermühle einzufrieden, um die Nutzung zu verbessern und Konflikte mit anderen Nutzern zu vermeiden. Die fehlende Einfriedung führt derzeit zu Einschränkungen in der Nutzung.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten , die Hundeauslauffläche in der Nähe der Gerbermühle durch geeignete Maßnahmen einzufrieden.

Begründung

Aufgrund der fehlenden Einfriedung der Hundeauslauffläche in der Nähe der Gerbermühle kann diese nur eingeschränkt genutzt werden. Nur die südliche Seite der Hundeauslauffläche ist durch die Böschung einigermaßen abgesichert. Sonst existiert keinerlei Begrenzung. Dies kann zu Konflikten mit anderen Nutzerinnen und Nutzern des Mainufers führen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Februar 2023OFOF 665/5Einfriedung der Hundeauslauffläche in der Nähe der GerbermühleOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
  2. 24. Februar 2023Sie sind hier
    OMOM 3621Einfriedung der Hundeauslauffläche in der Nähe der Gerbermühle
    Direktanregung
  3. 22. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1073Einfriedung der Hundeauslauffläche in der Nähe der GerbermühleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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