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Wichtige und unwichtige Bebauungspläne

Vorlagentyp: STMagistrat
41 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2010, ST 1070

Betreff:

Wichtige und unwichtige Bebauungspläne

Zu 1.)

In Würdigung der städtebaulichen Ziele erscheint es sinnvoll, wie in der Vergangenheit mehrfach diskutiert, mit einem Investor in einem offenen Planungsverfahren unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit städtebauliche Neuordnungskonzepte zu erarbeiten. Ob sich daran ein Bebauungsplanverfahren anschließen sollte, ist danach in Kenntnis einer anzustrebenden Neuordnung zu entscheiden.

Zu 2.)

Der Magistrat sieht derzeit keine Erforderlichkeit, das Bebauungsplanverfahren

Nr. 742 mit hoher Priorität zu betreiben, da auf die Fläche kein Umwandlungsdruck ausgeübt wird.

Mit der Ausweisung als Gewerbefläche im Flächennutzungsplan entstehen keine Baurechte für die Grundstückseigentümer. Bei einer Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens entsprechend der seitherigen Ziele müsste allerdings die Ausweisung des Flächennutzungsplanes angepasst werden. Es gilt für Nutzungsinteressenten weiterhin die Festsetzung "gartenbauwirtschaftliche Fläche“ des Bebauungsplanes Nr. NW 44d Nr.1.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Oktober 2009OFOF 620/7Wichtige und unwichtige Bebauungspläne Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 873Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
  2. 24. November 2009OAOA 1027Wichtige und unwichtige Bebauungspläne Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 873Anregung
  3. 12. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 Wochen
    STST 1070Wichtige und unwichtige Bebauungspläne
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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