Wird die Stadt Frankfurt das Hertie-Gelände gegebenenfalls auch finanziell in den Rahmenplan Höchst und das Förderprogramm Innenstadt Höchst aufnehmen?l
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2006, ST 1069
Betreff:
Wird die Stadt Frankfurt das Hertie-Gelände gegebenenfalls auch finanziell in den Rahmenplan Höchst und das Förderprogramm Innenstadt Höchst aufnehmen?l
Eine Entwicklung des Hertie-Geländes gemäß den Zielsetzungen von Rahmenplan und Förderprogramm für die Innenstadt Höchst wird die Stadt Frankfurt nach Möglichkeit aktiv unterstützen. Hierzu gehört auch eine individuelle Förderberatung von Eigentümern und Investoren sowie die Unterbreitung von Förderangeboten aus dem Förderprogramm, in erster Linie für die Schaffung von Wohnraum sowie die Verbesserung des Stadtbildes. Die Frage des Erwerbs der Hertie Liegenschaft stellt sich derzeit nicht. Nach Auskunft des Karstadt Konzerns ist ein Vertragsabschluss mit einem Investor vorbereitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2006MM 107Rahmenplan HöchstMagistratsvortrag
- 2. Juni 2006MM 106Förderprogramm Innenstadt HöchstMagistratsvortrag
- 30. Juli 2006OFOF 113/6Wird die Stadt Frankfurt das Hertie-Gelände gegebenenfalls auch finanziell in den Rahmenplan Höchst und das Förderprogramm Innenstadt Höchst aufnehmen?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 29. August 2006VV 96Wird die Stadt Frankfurt das Hertie-Gelände gegebenenfalls auch finanziell in den Rahmenplan Höchst und das Förderprogramm Innenstadt Höchst aufnehmen?Anfrage
- 2. November 2006Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1069Wird die Stadt Frankfurt das Hertie-Gelände gegebenenfalls auch finanziell in den Rahmenplan Höchst und das Förderprogramm Innenstadt Höchst aufnehmen?lStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab