Lärmschutz bei der U 5-Baustelle auf der Europa-Allee endlich umsetzen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den Lärmschutzmaßnahmen bei der U 5-Baustelle auf der Europa-Allee. Es wird erläutert, dass die Planfeststellungsbehörde die Interessen abgewogen hat und umfassende Lärmschutzmaßnahmen ergriffen wurden, um die Lärmbelastung zu minimieren.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Planfeststellungsbehörde hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die privaten Interessen (auch der betroffenen Anlieger) und das öffentliche Interesse am Bau der Stadtbahn-Verlängerung abgewogen. Im Rahmen dieser Interessensabwägung hat die Behörde aufgrund der technischen Notwendigkeit den 24/7-Einsatz für die Vortriebsarbeiten mit Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Die SBEV GmbH hat das Vorhaben entsprechend der behördlichen Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) Nr. 78 des Regierungspräsidiums Darmstadt zu realisieren. Das heißt, 1. die planfestgestellten Immissionsrichtwerte müssen eingehalten werden (A. V. 4.4.3), 2. zur Kontrolle der Immissionsrichtwerte müssen Messungen durch einen Sachverständigen durchgeführt werden (A. V. 4.4.9), 3. werden die Richtwerte überschritten, sind alle technisch möglichen oder mit verhältnismäßigem Aufwand realisierbaren Lärmminderungsmaßnahmen zu ergreifen (A. V. 4.4.8) 4. und wenn weitere Maßnahmen technisch nicht möglich oder unverhältnismäßig sind, sind unter weiteren Voraussetzungen Kompensationen für die Betroffenen zu leisten (A. V. 4.4.12). Folglich schließt der Planfeststellungsbeschluss ausdrücklich nicht aus, dass die festgesetzten Immissionsrichtwerte durch die Bauarbeiten überschritten werden, wenn es technisch nicht anders möglich oder mit verhältnismäßigem Aufwand nicht vermeidbar ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die im PFB festgesetzten Immissionsrichtwerte nur auf Baulärm beziehen und die gemessenen Pegelwerte zum Teil auch weiterhin maßgeblich durch Fremdgeräusche aus Verkehr und anderen Quellen entlang der Europa-Allee bestimmt werden. Dennoch werden die Richtwerte aus dem Planfeststellungsbeschluss nicht "ignoriert". Vielmehr wurden gemäß der Auflagen des PFB insbesondere mit Beginn der Vortriebsarbeiten Ende August 2019 umfassende Lärmschutzmaßnahmen ergriffen. Dazu zählen u.a. die Einhausung von durchgehend laufenden Maschinen und Aggregaten sowie der Werkstatt, das Aufstellen einer Abschirmung und Anbringen von Gummidämpfern am Abkippportal. Mit Wiederanfahrt der Tunnelbohrmaschine im Juni 2020 wurden weitere Maßnahmen umgesetzt und situationsbezogen erweitert. Insbesondere durch gezielte Maßnahmen am Portalkran und am Zuluftaggregat der Tunnelbelüftung sowie durch Optimierung von logistischen Abläufen, welche auch die Einsatzzeit des Portalkrans in der Nacht verringert, konnte die Lärmbelastung vermindert werden. Weitere bzw. bereits ergriffene Maßnahmen werden vom Auftragnehmer je nach Bauabschnitt für jede Arbeitsphase geplant und umgesetzt bzw. kontinuierlich angepasst und optimiert. Dieser fortlaufende Prozess wird zudem vom Sachverständigen für Schall aktiv begleitet. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass Maßnahmen wie Lärmschutzwänden unter Beachtung einer wirkungsvollen Dimensionierung technische Grenzen gesetzt sind und aufgrund der sehr beengten Platzverhältnisse auf der Baustelle nicht realisierbar sind. Als zuständige Aufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt intensiv in die lärmtechnische Überwachung der Baustelle eingebunden. Auch unter den aktuellen Bedingungen der COVID-19-Pandemie ist das Anliegermanagement der SBEV GmbH für die Anlieger stets ansprechbar: Telefonisch, per Email sowie nach Vereinbarung über MS Teams oder vor Ort auf der Baustelle.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2020OFOF 1507/1Lärmschutz bei der U 5-Baustelle auf der Europa-Allee endlich umsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. November 2020OMOM 6925Lärmschutz bei der U 5-Baustelle auf der Europa-Allee endlich umsetzenDirektanregung
- 17. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1066Lärmschutz bei der U 5-Baustelle auf der Europa-Allee endlich umsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab