Haushaltstransparenz und Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP)
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1066
Betreff: Haushaltstransparenz und Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP) Seit der Einführung des doppischen Rechnungswesens bei der Stadt Frankfurt am Main werden die finanziellen Auswirkungen aus den Verträgen der Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) sowohl in den Haushalten als auch in den Jahresabschlüssen dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass investive Kredite aufgrund des Gesamtdeckungsprinzips in der Zentralen Finanzwirtschaft (Produktbereich 98) veranschlagt und gebucht werden, ÖPP beruhen hingegen auf der Finanzierung konkreter Projekte, so dass sie den jeweiligen fachlichen Produktbereichen bzw. Produktgruppen zugeordnet sind. In den Jahresabschlüssen werden ÖPP als Verbindlichkeiten ausgewiesen, da sie gemäß der Hessischen Gemeindehaushaltsverordnung als Verpflichtungen aus rechtsähnlichen Rechtsgeschäften darzustellen sind. So ist im aktuellen Jahresabschluss für das Jahr 2018 unter dem Gliederungspunkt 7.5.5.1 "Kreditähnliche Rechtsgeschäfte" (S. 166 f.) eine Tabelle zu allen kreditähnlichen Rechtsgeschäften einschließlich der ÖPP enthalten. Weitere Erläuterungen befinden sich im Rechenschaftsbericht des Jahresabschlusses im Abschnitt 6.6.3 "Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit" (S. 48 f.). In den Haushalten werden die geplanten Tilgungsleistungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften einschließlich der ÖPP im Investitionsprogramm dargestellt. Die entsprechenden Veranschlagungen für ÖPP sind in den Darstellungen der Produktgruppen im Band 2 des Haushalts unter folgenden Bezeichnungen zu finden: Produkt-gruppe Projekt-definition Bezeichnung 20.01 5.005615 Bildungszentrum Ostend (PPP) 20.01 5.001945 Bildungszentrum Ostend (Restkaufrate 2024) 20.01 5.005611 Freiherr-vom-Stein-Schule (PPP 4 Schulen) 20.01 5.005612 Heinrich-Kleyer-Schule (PPP 4 Schulen) 20.01 5.005613 Bildungs- und Kulturzentrum -BIKUZ- (PPP 4 Schulen) 20.01 5.005614 Carl-von-Weinberg-Schule (PPP 4 Schulen) 20.01 5.006702 IGS West, ÖPP 21.05 5.001561 Borgori-Wald (Tilgung) Die für die ÖPP zu entrichtenden Zinszahlungen werden in den jeweiligen Produktgruppen im Ergebnishaushalt unter "Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen" veranschlagt. Vor dem Hintergrund der umfassenden Darstellungen der finanziellen Sachverhalte aus den Verträgen zu Öffentlich-Privaten-Partnerschaften hält der Magistrat weitere Darstellungen im Jahresabschluss für entbehrlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
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Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab