Erhalt des Kleingärtnerverein Ffm.-Niederrad 1893 e. V.
Zusammenfassung
Der Magistrat bekräftigt die Bedeutung des Kleingärtnervereins Ffm.-Niederrad 1893 e.V. für die Naherholung der Anwohner. Der Verein ist durch den Bebauungsplan SW 63 a Nr. 1 sowie das Bundeskleingartengesetz geschützt, weshalb keine Änderungen am Bebauungsplan vorgesehen sind.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Kleingartenverein Ffm.-Niederrad 1893 e.V. leistet gute Vereinsarbeit und bietet einen Naherholungsraum für die Bewohnerinnen und Bewohner des angrenzenden neuen Lyoner Quartiers. Die Erhaltung dieser Freiräume zur Naherholung wird von Seiten des Stadtplanungsamtes nicht in Frage gestellt. Als Ergebnis der Prüfung ist festzuhalten, dass der angesprochene Kleingartenverein bereits fast vollständig durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan SW 63 a Nr. 1, rechtsverbindlich seit 25.06.1969, geschützt ist. Der Bebauungsplan setzt die Fläche des Kleingartenvereins als Grünfläche fest, lediglich eine geringe Teilfläche im nordöstlichen Bereich liegt nicht innerhalb des Geltungsbereichs. Somit ist von einer Sicherung des Kleingartenvereins Ffm.-Niederrad 1893 e.V. auszugehen. Des Weiteren ist die Anlage durch das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) abgesichert. Gemäß § 6 des BKleingG sind Pachtverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen, sollten jedoch zwingende Gründe die Kündigung erforderlich machen, muss die Gemeinde geeignetes Ersatzland zur Verfügung stellen. Eine Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans SW 63 a Nr. 1 ist nicht vorgesehen. Aus diesem Grund sieht der Magistrat keine Veranlassung, das vom OBR 5 angeregte Bebauungsplanverfahren durchzuführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Januar 2020OFOF 1559/5Erhalt des Kleingärtnerverein Ffm.-Niederrad 1893 e. V.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 14. Februar 2020OMOM 5766Erhalt des Kleingärtnerverein Ffm.-Niederrad 1893 e. V.Direktanregung
- 29. Mai 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1058Erhalt des Kleingärtnerverein Ffm.-Niederrad 1893 e. V.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab