Anbringung eines Schildes vor dem Graffitikunstwerk im Sinaipark
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2011, ST 1051
Betreff: Anbringung eines Schildes vor dem Graffitikunstwerk im Sinaipark Grundsätzlich bestehen gegen das Anbringen eines Schildes vor dem Graffitikunstwerk im Sinaipark keine Bedenken. Das Erstellen und Anbringen des Schildes wird in Abstimmung mit dem Künstler veranlasst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2011OFOF 32/9Anbringung eines Schildes vor dem Graffitikunstwerk im SinaiparkOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. August 2011OFOF 98/9Anbringung eines Schildes vor dem Graffitikunstwerk im SinaiparkOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2011OIBOIB 23Anbringung eines Schildes vor dem Graffitikunstwerk im SinaiparkBudget-Initiative
- 19. September 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1051Anbringung eines Schildes vor dem Graffitikunstwerk im SinaiparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab