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Klare Beschilderung an der Schellingstraße erforderlich

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 104

Betreff: Klare Beschilderung an der Schellingstraße erforderlich Bei der Schellingstraße handelt es sich um eine Fahrradstraße, die für den Autoverkehr in Fahrtrichtung Berger Straße geöffnet ist. Die Beschilderung ist auf der südlichen Gehwegseite der Schellingstraße gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgestellt. Zur Verdeutlichung der Situation wurde auf der Nordseite in Höhe der Einmündung zum Musikantenweg nochmals das Verkehrszeichen 267 StVO "Verbot der Einfahrt" mit dem Zusatz 1022-10 StVO "Radfahrer frei" aufgestellt. Zusätzliche Beschilderungsmaßnahmen sind nach Auffassung des Magistrats nicht erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. September 2012OFOF 255/3Klare Beschilderung an der Schellingstraße erforderlichOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 27. September 2012OMOM 1564Klare Beschilderung an der Schellingstraße erforderlichDirektanregung
  3. 18. Januar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 104Klare Beschilderung an der Schellingstraße erforderlich
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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