Reflektoren für Fahrradständer auf der Straße hier: Koselstraße/Ecke Weberstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, rot-weiße Stahlabweiser auf der Sperrfläche an der Koselstraße 49 anzubringen, um die Sichtbarkeit des Fahrradbügels zu verbessern. Dies soll die Sicherheit für Radfahrer erhöhen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Weberstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 02.02.2026.
- Mieterhöhungen in der Weberstraße02.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Dunkle Löcher im Nordend erleuchten!21.10.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fahrradständer und Durchgangssicherung an der Weberstraße/Ecke Zeißelstraße19.08.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Weberstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass er rot-weiße Stahlabweiser auf der Sperrfläche auf Höhe der Koselstraße 49 anbringt. So wird die Sichtbarkeit des Fahrradbügels verbessert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2024OFOF 638/3Reflektoren für Fahrradständer auf der Straße hier: Koselstraße/Ecke WeberstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. Januar 2024OMOM 5046Reflektoren für Fahrradständer auf der Straße hier: Koselstraße/Ecke WeberstraßeDirektanregung
- 3. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1047Reflektoren für Fahrradständer auf der Straße hier: Koselstraße/Ecke WeberstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab