Brunnen auf dem H.P.-Müller-Platz
Zusammenfassung
Die Sanierung und Wiederinbetriebnahme des Fastnachtsbrunnen am H.P.-Müller Platz wird vorgeschlagen, um die Attraktivität des Platzes zu erhöhen. Die Investitionskosten belaufen sich auf ca. 48.000 €, während die jährlichen Betriebskosten ca. 2.500 € betragen. Zudem wird ein Rückbau des Brunnens und die Umgestaltung des Fundaments für die Figur des "Urnarren" mit Kosten von ca. 15.000 € vorgeschlagen.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Für die Sanierung und Wiederinbetriebnahme des Fastnachtsbrunnen am H.P.-Müller Platz belaufen sich die Investitionskosten auf ca. 48.000 € mit zukünftigen Betriebs-, Reinigungs- und Instandhaltungskosten von ca. 2.500 € pro Jahr. Die Kosten für die Sanierung und Wiederinbetriebnahme setzen sich aus der Reinigung und Betonsanierung einschließlich neuem Schutzanstrich, sowie der Wiederinbetriebnahme von Sanitär und Elektro - u.a. Brunnenbeleuchtung - zusammen. Für einen Rückbau des Fastnachtsbrunnen und die Umgestaltung des Fundamentes für die auf dem Brunnen befindliche Figur des "Urnarren" auf dem Platz belaufen sich die Investitionskosten auf ca. 15.000 €. Die Kosten erschließen sich aus dem Abbruch und Rückbau von Versorgungleitungen, sowie der Anpassung des Geländes - u.a. Pflasterflächenherstellung - mit Errichtung eines Fundamentes für die Figur des "Urnarren".
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2020OFOF 550/8Brunnen auf dem H.P.-Müller-PlatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Juni 2020VV 1680Brunnen auf dem H.P.-Müller-PlatzAnfrage
- 5. Oktober 2020STST 1748Brunnen auf dem H.P.-Müller-PlatzStellungnahme
- 7. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 1047Brunnen auf dem H.P.-Müller-PlatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab