Deutlichere Markierung des verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, den verkehrsberuhigten Bereich zwischen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim deutlicher zu markieren und zu beschildern. Dies soll die Verkehrssicherheit erhöhen und die Sichtbarkeit des Bereichs verbessern. Die Umsetzung ist für das dritte Quartal 2022 geplant.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung und wird den verkehrsberuhigten Bereich deutlicher markieren und beschildern. Die Maßnahme wird voraussichtlich im dritten Quartal 2022 ausgeführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 19. Oktober 2021OFOF 120/10Deutlichere Markierung des verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Am Honigberg und Am Hohlacker in BerkersheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 2. November 2021OMOM 1012Deutlichere Markierung des verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Am Honigberg und Am Hohlacker in BerkersheimDirektanregung
- 25. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1040Deutlichere Markierung des verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Am Honigberg und Am Hohlacker in BerkersheimStellungnahme
- 19. Dezember 2022OFOF 493/10Deutliche Markierung des verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Am Honigberg und Am Hohlacker in BerkersheimOrtsbeiratsantrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab