Vandalismus an der Grundschule Harheim und anderen Plätzen
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2009, ST 103
Betreff: Vandalismus an der Grundschule Harheim und anderen Plätzen Bezüglich der Gesamtzahl der registrierten Straftaten an der Grundschule Harheim und den anderen Plätzen in Harheim kann man wegen der weit auseinander liegenden Tatzeiten nicht von einem Kriminalitätsschwerpunkt sprechen. Um das Gelände der Grundschule Harheim besser zu sichern werden in Kürze weitere Bewegungsmelder installiert. Weiterhin wurde vereinbart, dass sowohl die Stadtpolizei des Ordnungsamtes, sowie das 15. Polizeirevier, im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten, an der Grundschule Harheim, dem Born, in der Riedhalsstraße, der Kindertagesstätte 96, der Seilfabrik und dem Kapellchen, verstärkt Streife fahren. Bei akuten Beobachtungen oder sonstigen Störungen können sich die Bürgerinnen und Bürger an das rund um die Uhr besetzte Sicherheitstelefon, unter der Rufnummer 212-44044, wenden. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2008OFOF 131/14Vandalismus an der Grundschule HarheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Oktober 2008OMOM 2656Vandalismus an der Grundschule Harheim und anderen PlätzenDirektanregung
- 7. Januar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 103Vandalismus an der Grundschule Harheim und anderen PlätzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab