Blinklicht an der Weinstraße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Installation eines Blinklichts an der Weinstraße. Der Magistrat lehnt die Anregung ab, da die Sichtverhältnisse für den abbiegenden Verkehr ausreichend sind und die Fußgängerfurt immer gleichzeitig mit dem Hauptverkehr auf Grün geschaltet wird.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Weinstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Baugebiet „Nördlich Weinstraße“ in Preungesheim05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bauvorhaben in Preungesheim Gießener Straße / Weinstraße, Bebauungsplan B 51929.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Anwohner des künftigen Baugebietes B915 „nördliche Weinstraße/Gießener Straße“ im alten, teils sehr engen Ortskern von P20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Weinstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
In den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) wird gesondert darauf hingewiesen, Hilfssignale (gelbes Blinklicht) nur sparsam zu verwenden, um den Warneffekt des gelben Blinklichts nicht durch zu häufige Anwendung abzunutzen. Daher werden diese Hilfssignale nur dort eingesetzt, wo die Sicht des abbiegenden Fahrverkehrs zu den parallelverlaufenden Fußgängerfurten eingeschränkt ist oder an Fußgängerfurten, die nicht regelmäßig gleichzeitig mit dem parallelen Fahrverkehr auf Grün geschaltet werden. Bei den Abbiegern aus der Homburger Landstraße in die Weinstraße wird auf ein gelbes Blinklicht verzichtet, da sich die Fußgängerfurt nahe zur Homburger Landstraße befindet und die Sichtbeziehung zwischen den Abbiegern und den parallel zu Fuß Gehenden gut ist. Die Furt wird immer gemeinsam mit der Hauptrichtung auf Grün geschaltet. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2020OFOF 918/10Blinklicht an der WeinstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Februar 2020OMOM 5723Blinklicht an der WeinstraßeDirektanregung
- 25. Mai 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1036Blinklicht an der WeinstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab