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Übernahme der Betriebskosten für das Heimatmuseum Bergen-Enkheim während der Sanierungsphase

Vorlagentyp: STMagistrat
10 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1030

Betreff: Übernahme der Betriebskosten für das Heimatmuseum Bergen-Enkheim während der Sanierungsphase Die momentan laufenden Arbeiten im Heimatmuseum Bergen-Enkheim sind notwendig, um den Umfang der Sanierungsmaßnamen, insbesondere im statischen Bereich des Dachstuhls, festzustellen. Der Betrieb des Museums kann aber, zwar mit Einschränkungen, im Erdgeschoss aufrechterhalten werden. Insofern kann eine Übernahme der Betriebskosten zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Frage kommen. Anders verhält es sich, wenn tatsächlich gebaut wird und das Heimatmuseum geschlossen ist. Dann werden die Energiekosten für die Baustelle aufgewendet und auch darüber abgerechnet. Andere Betriebskosten, die für das Haus evtl. weiterhin anfallen, sind hiervon allerdings nicht betroffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. April 2013OFOF 175/16Übernahme der Betriebskosten für das Heimatmuseum Bergen-Enkheim während der SanierungsphaseOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, WBE, SPD, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
  2. 14. Mai 2013OMOM 2190Übernahme der Betriebskosten für das Heimatmuseum Bergen-Enkheim während der SanierungsphaseDirektanregung
  3. 8. Juli 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 Wochen
    STST 1030Übernahme der Betriebskosten für das Heimatmuseum Bergen-Enkheim während der Sanierungsphase
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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