Steigender Taubenbestand am Gravensteiner Platz
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern darüber, dass er innerhalb der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme zum steigenden Taubenbestand am Gravensteiner Platz abgeben kann. Dies deutet darauf hin, dass weitere Überlegungen und Analysen notwendig sind, um eine fundierte Antwort zu formulieren.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine
abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Mai 2022OMOM 2231Tauben am Gravensteiner-PlatzDirektanregung
- 26. September 2022STST 2191Tauben am Gravensteiner-PlatzStellungnahme
- 23. Januar 2023OFOF 512/10Steigender Taubenbestand am GravensteinerPlatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Februar 2023OMOM 3498Steigender Taubenbestand am GravensteinerPlatzDirektanregung
- 5. Mai 2023Sie sind hierSTST 1029Steigender Taubenbestand am Gravensteiner PlatzStellungnahme
- 5. Februar 2024STST 242Steigender Taubenbestand am GravensteinerPlatzStellungnahme
- 9. September 2024Antwort des Magistrats · nach 119 WochenSTST 1627Steigender Taubenbestand am Gravensteiner-PlatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab