Würdigung von Heinrich Kraft
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1023
Betreff: Würdigung von Heinrich Kraft Der Magistrat stimmt der Aufstellung einer Erinnerungstafel unter folgenden Voraussetzungen zu: Der Aufstellungsort muss vorab mit dem Grünflächenamt im Detail abgestimmt werden und darf sich nicht im Wurzelbereich eines Baumes befinden. Es sollte geprüft werden, ob OIB-Mittel für die Herstellung und das Aufstellen der Tafel zur Verfügung gestellt werden können. Das Kulturamt unterstützt die Anregung des Ortsbeirates und ist bereit, einen geeigneten Textvorschlag zu erarbeiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2019OFOF 513/11Würdigung von Heinrich KraftOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 18. Februar 2019OMOM 4263Würdigung von Heinrich KraftDirektanregung
- 27. Mai 2019Sie sind hierSTST 1023Würdigung von Heinrich KraftStellungnahme
- 18. August 2022OFOF 315/11Sanierungsbeginn des Heinrich-Kraft-Parks in FechenheimOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 5. September 2022VV 458Sanierungsbeginn des Heinrich-Kraft-Parks in FechenheimAnfrage
- 5. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 200 WochenSTST 2687Sanierungsbeginn im Heinrich-Kraft-ParkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab