Würdigung von Heinrich Kraft
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Anregung an den Magistrat vom 18.02.2019, OM 4263 entstanden aus Vorlage: OF 513/11 vom 01.02.2019
Betreff: Würdigung von Heinrich Kraft Der Magistrat wird gebeten, im Eingangsbereich des Heinrich-Kraft- Parks eine Erinnerungstafel aufzustellen, auf der die wichtigsten Lebensstationen und die antifaschistische Haltung von Heinrich Kraft erläutert werden. Die Tafel muss diebstahlsicher und möglichst gegen Vandalismus gesichert verankert werden.
Begründung: Mit der Benennung eines Parks und einer Stiftung wird an den sozialdemokratischen Stadtverordneten und Vorsteher der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung Heinrich Kraft erinnert. Um auch nachfolgende Generationen zu informieren, sollte gut sichtbar auf das Wirken und die Haltung von Heinrich Kraft als Namensgeber des Fechenheimer Parks hingewiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2019OFOF 513/11Würdigung von Heinrich KraftOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 18. Februar 2019Sie sind hierOMOM 4263Würdigung von Heinrich KraftDirektanregung
- 27. Mai 2019STST 1023Würdigung von Heinrich KraftStellungnahme
- 18. August 2022OFOF 315/11Sanierungsbeginn des Heinrich-Kraft-Parks in FechenheimOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 5. September 2022VV 458Sanierungsbeginn des Heinrich-Kraft-Parks in FechenheimAnfrage
- 5. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 200 WochenSTST 2687Sanierungsbeginn im Heinrich-Kraft-ParkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats