Leerstand von Wohnungen in Liegenschaften der Stadt Frankfurt in der Gartenstraße
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Zusammenfassung
Die Sanierung der leerstehenden Wohnungen in der Gartenstraße wird umfassend geplant und die notwendigen Mittel sind bereitgestellt. Die Arbeiten beginnen voraussichtlich Ende April 2021 und sollen die Umnutzung einer ehemaligen Gaststätte in Wohnraum umfassen.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Sanierung der leerstehenden Wohneinheiten in der Gartenstraße 141, 145, 147 und 175 geht über Auffrischungsarbeiten hinaus und greift in mehrere Baugewerke ein. Dadurch wurden umfangreiche Planungen erforderlich. Zwischenzeitlich wurde der Handlungsbedarf ermittelt und die Bereitstellung der erforderlichen Mittel ist erfolgt. Die Arbeiten in der Gartenstraße 141 (Laden EG / eine Wohneinheit) beginnen voraussichtlich Ende April 2021. Die Sanierungsarbeiten in der Gartenstraße 147 (eine Wohneinheit) und 175 (zwei Wohneinheiten) schließen sich Anfang Juni 2021 an. Für die ehemalige Gaststätte im Erdgeschoss ist eine Umnutzung in Wohnraum vorgesehen. Zu einem möglichen Beginn dieser Arbeiten kann aktuell noch kein verbindlicher Termin genannt werden. Gleiches gilt für die Wohneinheiten in der Gartenstraße 145.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2021OFOF 1906/5Auskunftsersuchen zum Leerstand von Wohnungen in Liegenschaften der Stadt Frankfurt in der GartenstraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 19. Februar 2021VV 1964Leerstand von Wohnungen in Liegenschaften der Stadt Frankfurt in der GartenstraßeAnfrage
- 7. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1021Leerstand von Wohnungen in Liegenschaften der Stadt Frankfurt in der GartenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab