Verkehrssicherheit in der Goldgrubenstraße erhöhen
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1020
Betreff: Verkehrssicherheit in der Goldgrubenstraße erhöhen Vorläufige Stellungnahme: Die Goldgruben- und die Oswaltstraße befinden sich in einer Tempo-30-Zone. In diesen Zonen besteht grundsätzlich die Vorfahrtsregelung rechts-vor-links, ohne dass es weiterer Beschilderung, Markierung oder Hinweise bedarf. Derzeit liegen keine Daten aus Geschwindigkeitskontrollen in der Goldgrubenstraße vor. Es wird jedoch eine Langzeitmessung der Geschwindigkeit des Fahrverkehrs durchgeführt. Erst nach Auswertung der Messergebnisse kann über weitere Maßnahmen entschieden werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2014OFOF 465/8Verkehrssicherheit in der Goldgrubenstraße erhöhenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juni 2014OMOM 3191Verkehrssicherheit in der Goldgrubenstraße erhöhenDirektanregung
- 11. August 2014Sie sind hierSTST 1020Verkehrssicherheit in der Goldgrubenstraße erhöhenStellungnahme
- 23. Januar 2015Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 124Verkehrssicherheit in der Goldgrubenstraße erhöhenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab