Verkehrssicherheit in der Goldgrubenstraße erhöhen
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Anregung an den Magistrat vom 05.06.2014, OM 3191 entstanden aus Vorlage: OF 465/8 vom 21.05.2014
Betreff: Verkehrssicherheit in der Goldgrubenstraße erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, in der Goldgrubenstraße regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, um die Einhaltung des dortigen Tempolimits zu gewährleisten. Des Weiteren wird der Magistrat ersucht, an der Abzweigung Goldgrubenstraße/Oswaltstraße durch geeignete Maßnahmen (z. B. ein Piktogramm auf der Fahrbahn) noch einmal auf die dortige Vorfahrtsregelung hinzuweisen.
Begründung: Durch die Anwohnerschaft wurde vorgetragen, dass in der Goldgrubenstraße regelmäßig und deutlich die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h missachtet wird. Ebenso wird die Vorfahrtsregel "rechts vor links" an der Abzweigung Goldgrubenstraße/Oswaltstraße durchgängig überfahren. Aufgrund der Fahrbahnführung mit einem leichten Knick sowie der am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge und der damit verbundenen geringen Restbreite scheint es insbesondere ortsunkundigen Fahrzeuglenkern schwerzufallen, die vorfahrtberechtigte Straße als solche wahrzunehmen. Eine geeignete Verdeutlichung scheint hier hilfreich zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2014OFOF 465/8Verkehrssicherheit in der Goldgrubenstraße erhöhenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juni 2014Sie sind hierOMOM 3191Verkehrssicherheit in der Goldgrubenstraße erhöhenDirektanregung
- 11. August 2014STST 1020Verkehrssicherheit in der Goldgrubenstraße erhöhenStellungnahme
- 23. Januar 2015Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 124Verkehrssicherheit in der Goldgrubenstraße erhöhenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats