Verbesserung der Barrierefreiheit in Harheim
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Verbesserung der Barrierefreiheit in Harheim. Es wird festgestellt, dass eine barrierefreie Erschließung der Außenstelle des Bürgeramtes aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht möglich ist. Zudem kann der Bordstein vor der Apotheke aus technischen Gründen nicht abgesenkt werden.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Eine barrierefreie Erschließung der Außenstelle des Bürgeramtes in Harheim wurde bereits vor geraumer Zeit geprüft. Die Prüfung ergab, dass dies nicht möglich ist. Die zwei Sandsteinstufen vor dem Eingang führen in einen sehr schmalen Flur. Eine enge Treppe führt auf das Niveau der Dienststelle. Hier einen Treppenlift einzubauen, ist aus Platzgründen nicht möglich. Außerdem dient die Treppe als Fluchtweg, der dann versperrt wäre. Auch der Bereich des Kunden-WCs ist zu eng, als dass man ihn barrierefrei ertüchtigen könnte. Zu
- Vor der Apotheke kann der Bordstein aus technischen Gründen nicht abgesenkt werden, da der Gehweg zu schmal ist. Bei einer Absenkung entsteht ein zu starkes Gefälle und damit verbunden würde die Gefahr für Unfälle entstehen. Rund zehn Meter vor der Apotheke (Alt Harheim 5) gibt es eine breite Gehwegüberfahrt. Diese erleichtert das Überqueren der Straße.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2021OFOF 288/14Verbesserung der Barrierefreiheit in HarheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Februar 2021OMOM 7309Verbesserung der Barrierefreiheit in HarheimDirektanregung
- 7. Mai 2021Sie sind hierSTST 1017Verbesserung der Barrierefreiheit in HarheimStellungnahme
- 25. April 2022Antwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 1019Wohnungsmodernisierung und ParkberechtigungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab