Auskunftsersuchen zum untersagten Wiederaufbau des "Blauen Haus" in Niederrad
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf das Auskunftsersuchen zum Wiederaufbau des "Blauen Hauses" in Niederrad geantwortet. Aufgrund des abgelaufenen Bestandsschutzes und der Lage im Außenbereich nach § 35 BauGB kann keine Genehmigung für den Wiederaufbau erteilt werden. Die Bemühungen des Vereins "Blaues Haus e. V." sind daher gescheitert.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Januar 2018 fiel das "Blaue Haus" einer Brandstiftung zum Opfer. Unter Würdigung der Tätigkeit des Vereins "Blaues Haus e. V." wurden die Planungen für einen Wiederaufbau aufgenommen. Im Zuge der Grundlagenermittlung stellte sich heraus, dass der Bestandsschutz abgelaufen und somit erloschen ist.
Das Grundstück liegt im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) und im Landschaftsschutzgebiet Zone 1 sowie im Überschwemmungsgebiet. Voraussetzung für die baurechtliche Genehmigung zum Wiederaufbau ist die Zulässigkeit nach § 35 BauGB. Diese kann im Einzelfall erteilt werden, wenn ein Nutzungskonzept vorgelegt wird, dass an den Standort gebunden ist.
Vor diesem Hintergrund wurde ein von dem Verein "Blaues Haus e. V." entwickeltes und mit dem Amt für Bau und Immobilien abgestimmtes Nutzungskonzept den Genehmigungsbehörden vorgelegt. Eine mögliche Privilegierung sieht man dort jedoch nicht. Insofern sind die Bemühungen für den Wiederaufbau des "Blauen Hauses" gescheitert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2022OFOF 506/5Auskunftsersuchen zum untersagten Wiederaufbau des „Das Blaue Haus“ in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. September 2022OMOM 2669Auskunftsersuchen zum untersagten Wiederaufbau des „Blauen Haus“ in NiederradDirektanregung
- 28. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 1016Auskunftsersuchen zum untersagten Wiederaufbau des „Blauen Haus“ in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab