Keine private Videoüberwachungsanlage zur Überwachung von Gehweg und Straßenraum in der Schlßborner Straße
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt klar, dass die Zuständigkeit für private Videoüberwachungsanlagen nicht bei der Stadt Frankfurt am Main liegt. Er empfiehlt dem Ortsbeirat, sich direkt an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden, um weitere Informationen zu erhalten.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die Zuständigkeit für private Videoüberwachungsanlagen obliegt nicht der Stadt Frankfurt am Main. Der Ortsbeirat 01 hat die Möglichkeit sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu informieren. Der Magistrat dankt dem Ortsbeirat für den Hinweis und verweist auf die zuständige Stelle: Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Postfach 3163 65021 Wiesbaden poststelle@datenschutz.hessen.de Es wird empfohlen, zuständigkeitshalber in der Zukunft derartige Vorfälle direkt an die zuständige Stelle zu übermitteln.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2020OFOF 1213/1Keine private Videoüberwachungsanlage zur Überwachung von Gehweg und Straßenraum in der Schloßborner StraßeOrtsbeiratsantrag · U.B.
- 11. Februar 2020OMOM 5755Keine private Videoüberwachungsanlage zur Überwachung von Gehweg und Straßenraum in der Schloßborner StraßeDirektanregung
- 15. Mai 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1003Keine private Videoüberwachungsanlage zur Überwachung von gehweg und Straßenraum in der Schlßborner StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab