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Aufforderung zu verbessertem Schutz von Denkmälern, Statuen und Kunstwerken in den Stadtparks Frankfurt.

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 1001

Betreff: Aufforderung zu verbessertem Schutz von Denkmälern, Statuen und Kunstwerken in den Stadtparks Frankfurt. Das Kulturamt unterhält rund 260 Denkmäler, Kunstwerke und skulpturale Objekte, die über den gesamten Frankfurter Stadtraum verteilt sind. Davon sind 90 Objekte Brunnen. Einige dieser Objekte befinden sich in den Grünanlagen und Stadtparks. Nicht alle Objekte in den Stadtparks und Grünanlagen gehören zum Inventar des Kulturamtes (z.B. Gedenkstele Grüneburg (Besitz Grünflächenamt), Stele am Mainufer (Besitz Städelmuseum), Skulptur "Wir gehören zusammen" in der Obermainanlage (Privatbesitz). Kunstwerke, die das Kulturamt betreut, werden jährlich im Rahmen einer Ortsbesichtigung konservatorisch begutachtet. Notwendige Reinigungen werden umgehend beauftragt. Wo notwendig, werden Fachfirmen um Angebote gebeten und beauftragt. Verunreinigungen durch Graffiti wird durch das Auftragen eines Graffiti-Schutzes versucht entgegenzuwirken. Nicht jedes Material ist für einen Anti-Graffiti-Schutz geeignet. Das Kulturamt arbeitet mit ortsansässigen Restauratoren und Fachbetriebe zusammen, die über Expertise im Umgang mit Kunstwerken verfügen. Genehmigungen für die Reinigung denkmalgeschützter Objekte erteilt das Denkmalamt Frankfurt bzw. das Landesdenkmalamt Hessen. Die Reinigungs- und Restaurierungsmaßnahmen werden dokumentiert. Werden dem Kulturamt Verunreinigungen oder Verschmutzungen durch Vandalismus gemeldet, werden diese Schäden ebenfalls fachlich begutachtet und entsprechende Maßnahme eingeleitet. Eine zeitnahe Entfernung von Graffitis ist relevant, um langfristige Schäden durch die in die Oberfläche eindringende Farbe zu verhindern. Unterstützung bei der Konservierung von Brunnen, Denkmälern und Kunstwerken im öffentlichen Raum erhält das Kulturamt durch das Hochbauamt, das Grünflächenamt und die Stabsstelle Sauberes Frankfurt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Januar 2017KK 30Aufforderung zu verbessertem Schutz von Denkmälern, Statuen und Kunstwerken in den Stadtparks FrankfurtKAV-Anregung
  2. 29. Mai 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 1001Aufforderung zu verbessertem Schutz von Denkmälern, Statuen und Kunstwerken in den Stadtparks Frankfurt.
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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