Kontrollen an der Niddabrücke im Bereich Hausener Weg/Hausener Obergasse
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Hausener Obergasse — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.03.2026.
- Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 727.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Eine seniorengerechte Bank für Hausen24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Einbahnstraßen in Hausen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigeben25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Hausener Obergasse per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 982 entstanden aus Vorlage: OF 103/7 vom 15.11.2016
Betreff: Kontrollen an der Niddabrücke im Bereich Hausener Weg/Hausener Obergasse Der Magistrat wird gebeten, verstärkt Kontrollen an der Niddabrücke im Bereich Hausener Weg/Hausener Obergasse durchzuführen, um die verkehrsgefährdende illegale Nutzung der Einbahnstraße zu unterbinden bzw. einzuschränken.
Begründung: Während die Nutzung der Niddabrücke für Kraftfahrzeuge aus Richtung Hausener Weg gestattet ist, kann die Brücke aus Richtung Hausener Obergasse nicht genutzt werden. Leider nutzen viele Kraftfahrzeuge aber dennoch die Brücke aus Richtung Hausen und gefährden dadurch den Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2016OFOF 103/7Kontrollen an der Niddabrücke „Hausener Weg/Hausener Obergasse“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2016Sie sind hierOMOM 982Kontrollen an der Niddabrücke im Bereich Hausener Weg/Hausener ObergasseDirektanregung
- 3. März 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 520Kontrollen an der Niddabrücke im Bereich Hausener Weg/Hausener ObergasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats