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Absicherung des Bürgersteigs in der Wiener Straße an der Einmündung zur Buchrainstraße

Vorlagentyp: OM
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 16.03.2012, OM 979 entstanden aus Vorlage: OF 248/5 vom 24.02.2012

Betreff: Absicherung des Bürgersteigs in der Wiener Straße an der Einmündung zur Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, das verkehrswidrige Parken auf dem nördlichen Teil der Wiener Straße an der Einmündung zur Buchrainstraße durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden.

Begründung: In der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 5 am 17.02.2012 hat sich ein Mitbürger beschwert, dass auf diesem Teil des Bürgersteiges derart geparkt wird, dass auf der für die Fußgängerinnen und Fußgängern verbleibenden Breite kein Durchkommen mehr mit einem Kinderwagen, Rollator oder gar Rollstuhl ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Februar 2012OFOF 248/5Absicherung des Bürgersteigs in der Wiener Straße zur Einmündung in die BuchrainstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP
  2. 16. März 2012Sie sind hier
    OMOM 979Absicherung des Bürgersteigs in der Wiener Straße an der Einmündung zur Buchrainstraße
    Direktanregung
  3. 25. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 824Absicherung des Bürgersteigs in der Wiener Straße an der Einmündung zur BuchrainstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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