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Sanierung des Buchscheerfeldwegs

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
49 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, den Buchscheerfeldweg zu sanieren, um eine sichere Nutzung für Fußgänger und Fahrradfahrer zu gewährleisten. Der Weg ist in einem schlechten Zustand, was bereits zu Stürzen geführt hat. Eine Sanierung ist dringend erforderlich, insbesondere im Hinblick auf den zukünftigen Anstieg des Verkehrs durch die neue Fußgängerbrücke.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, den Buchscheerfeldweg so zu sanieren, dass dieser auf seiner gesamten Länge ohne Behinderungen für zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende genutzt werden kann.

Begründung

Der Buchscheerfeldweg führt westlich von der Fußgängerunterführung am Bahnhof Louisa vorbei am Schwarzsteinkautweg bis zum Welscher Weg. Der Zustand des Buchscheerfeldwegs ist sehr unterschiedlich. Von der Fußgängerunterführung bis zum Schwarzsteinkautweg ist der Asphalt mehrfach tief aufgebrochen, mit entsprechend gefährlichen Löchern. Obwohl der Schwarzsteinkautweg vor Kurzem frisch asphaltiert wurde, ist auf diesem Stück nichts passiert. Von der Abzweigung Schwarzsteinkautweg folgt ein etwa 200 Meter langes gut asphaltiertes Teilstück. Danach folgen 300 Meter, die völlig unbefestigt, vom Regen ausgewaschen und mit häufig tiefem Sand versehen sind, in dem Fahrräder keinen Halt finden. Dies hat bereits zu mehreren Stürzen geführt. Außerdem ist der Weg auf der Bahnseite bereits stark zugewachsen. Bis zur Abzweigung Welscher Weg (sehr brüchiger Asphalt) gibt es außerdem lose Steine und stark hervortretende Baumwurzeln. Eine Sanierung ist dringend. Auf dem Buchscheerfeldweg wird es wieder mehr Verkehr geben, wenn die zurzeit im Bau befindliche neue Fußgängerbrücke über die Main-Neckar-Bahn fertiggestellt ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Oktober 2021OFOF 203/5Sanierung des BuchscheerfeldwegsOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 29. Oktober 2021Sie sind hier
    OMOM 951Sanierung des Buchscheerfeldwegs
    Direktanregung
  3. 14. Februar 2022STST 388Sanierung des BuchscheerfeldwegsStellungnahme
  4. 16. September 2022Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 2133Sanierung des BuchscheerfeldwegsStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 5
Sitzung 8 · 18.02.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 12 · 01.07.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 13 · 09.09.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

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