Verkehr der U 5 auf der Eckenheimer Landstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2016, OM 923 entstanden aus Vorlage: OF 96/3 vom 22.09.2016
Betreff: Verkehr der U 5 auf der Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wann nach dem für Anfang Oktober 2016 angekündigten Abschluss der Bauarbeiten und der Sperrung der Eckenheimer Landstraße der U-Bahn-Verkehr der Linie U 5 im Bereich des Ortsbezirks 3 uneingeschränkt hinsichtlich aller Haltestellen und Zielendpunkte der Linie U 5 auch außerhalb des Ortsbezirks 3 wieder aufgenommen wird und insoweit ergänzend einen klar verständlichen Terminplan vorzulegen. Der Bericht und der Terminplan sollen unter anderem den geplanten Einbau einer neuen Weiche im Bereich Eckenheimer Landstraße/Marbachweg sowie die geplante Errichtung einer U-Bahn-Haltestelle auf der Eckenheimer Landstraße in Höhe des Jüdischen Friedhofs berücksichtigen.
Begründung: In der Sitzung des Ortsbeirates 3 am 08.09.2016 hat der Geschäftsführer der VGF Angaben zur ungeplanten Verlängerung der Bauzeit und der Sperrung der Eckenheimer Landstraße sowie zu dem daraus resultierenden verzögerten Abschluss der Bauarbeiten mit einer zunächst eingeschränkten Wiederaufnahme des Verkehrs der Linie U 5 gemacht. Keine klaren Angaben wurden hingegen zu den im Antrag bezeichneten Punkten gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2016OFOF 96/3Verkehr der U 5 auf der Eckenheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. November 2016Sie sind hierOMOM 923Verkehr der U 5 auf der Eckenheimer LandstraßeDirektanregung
- 17. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 412Verkehr der U5 auf der Eckenheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats