Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 4
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Flächen im Ortsbezirk 4 geeignet sind, um im Zusammenhang mit einer bereits in Planung befindlichen Sondernutzungsverordnung als Abstellmöglichkeiten für E-Scooter auf Pkw-Stellplätzen und im Straßenraum ausgewiesen zu werden, damit künftig die Nutzung von Gehwegen als "wilde" Abstellflächen für E-Scooter unterbunden werden kann.
Begründung
Die vielen ungeregelt abgestellten E-Scooter im öffentlichen Raum sind für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefährlich, hinderlich und lästig. Dies gilt insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger mit Gehhilfen, Kinderwagen und für sehbehinderte Menschen. Um hier eine Lösung zu finden, soll möglichst zeitnah mit entsprechenden Maßnahmen begonnen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2021OFOF 79/4Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 4Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 26. Oktober 2021Sie sind hierOMOM 918Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 4Direktanregung
- 14. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 121Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 4Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats