Spielplatz auf dem Gelände der katholische Kirche Schwanheim
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 896 entstanden aus Vorlage: OF 292/6 vom 10.02.2012
Betreff: Spielplatz auf dem Gelände der katholische Kirche Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz auf dem Gelände der katholischen Kirche in Schwanheim weiterhin durch das Grünflächenamt betreuen bzw. pflegen zu lassen (Instandsetzungen etc.).
Begründung: In der Sitzung des Regionalrates Schwanheim am 09.02.2012 wurde berichtet, dass der o. g. Spielplatz nicht mehr durch das Grünflächenamt betreut bzw. gepflegt werden soll. Unter anderem soll auch die Herrichtung eines neuen Spielplatzes in der Deidesheimer Straße (vormals ein Bolzplatz) hierfür ursächlich sein. Da es aber im Schwanheimer Norden grundsätzlich nicht viele Spielgelegenheiten für Kinder gibt, muss dieser Spielplatz erhalten bleiben. Sofern das Grünflächenamt die Pflege bzw. Betreuung aufgibt, wäre der Spielplatz alsbald verschwunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Februar 2012OFOF 292/6Spielplatz auf dem Gelände der katholische Kirche SchwanheimOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 14. Februar 2012Sie sind hierOMOM 896Spielplatz auf dem Gelände der katholische Kirche SchwanheimDirektanregung
- 25. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 814Spielplatz auf dem Gelände der katholischen Kirche SchwanheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats