Rückbau der Hausmeisterwohnung an der Friedrich-Fröbel-Schule
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 882 entstanden aus Vorlage: OF 226/5 vom 13.10.2016
Betreff: Rückbau der Hausmeisterwohnung an der Friedrich-Fröbel-Schule Der Magistrat wird gebeten, umgehend die Hausmeisterwohnung an der Friedrich-Fröbel-Schule zurückzubauen und die darunter befindliche Stromversorgung der Friedrich-Fröbel-Schule entsprechend zu sichern.
Begründung: Die Hausmeisterwohnung der Friedrich-Fröbel-Schule ist von Schimmel befallen, sodass man dort nicht mehr hineingehen kann. Es ist unerlässlich, dass das Erdgeschoss dieser Immobilie zeitnah zurückgebaut wird. Gleichzeitig ist dafür Sorge zu tragen, dass die sich im Keller befindliche Stromversorgung der Friedrich-Fröbel-Schule entsprechend gesichert und vor allen Dingen gegen das Eindringen von Wasser gesichert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2016OFOF 226/5Rückbau der Hausmeisterwohnung an der Friedrich-Fröbel-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. November 2016Sie sind hierOMOM 882Rückbau der Hausmeisterwohnung an der Friedrich-Fröbel-SchuleDirektanregung
- 3. Februar 2017STST 315a) Auskunftsersuchen an den Magistrat bezüglich Sanierung und baulicher Erweiterung der Friedrich-Fröbel-Schule b) Sanierung der Friedrich-Fröbel-Schule c) Einrichtung einer Zukunftswerkstatt für die Friedrich-Fröbel-Schule d) Rückbau der HausmeisterwohnuStellungnahme
- 29. Januar 2018OFOF 737/5Rückbau der Hausmeisterwohnung an der Friedrich-Fröbel-Schule (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 16. Februar 2018VV 751Rückbau der Hausmeisterwohnung an der Friedrich-Fröbel-Schule (II)Anfrage
- 15. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 1118Rückbau der Hausmeisterwohnung an der Friedrich-Fröbel- Schule (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats