Sanierung des Wasserleitungswegs
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 07.02.2012, OM 856 entstanden aus Vorlage: OF 99/4 vom 24.01.2012
Betreff: Sanierung des Wasserleitungswegs Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Wasserleitungsweg in einen ordentlichen und gefahrenlos begehbaren Zustand versetzt wird. Hierbei ist besonders zu prüfen, wie der durch Baumwurzeln besonders geschädigte Asphalt langfristig nutzbar gestaltet werden kann.
Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt es ausdrücklich, dass der Wasserleitungsweg endlich in den Besitz der Stadt Frankfurt übergegangen ist. Der Wasserleitungsweg auf der nördlichen Seite des Bornheimer Friedhofs befindet sich in einem schlechten Zustand. Tiefe Löcher, eine unzureichende Seitenbefestigung und viele Risse kennzeichnen den Weg. Viele Bürger benutzen diesen Weg, um zum Friedhof zu gelangen. Jedoch hat er auch einen hohen Freizeitwert. Jogger, Fahrradfahrer und Spaziergänger suchen hier am Wochenende Erholung. Momentan stellt der Weg eher eine Verletzungsquelle als ein Vergnügen dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2012OFOF 99/4Sanierung des WasserleitungswegsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Februar 2012Sie sind hierOMOM 856Sanierung des WasserleitungswegsDirektanregung
- 7. Mai 2012STST 643Sanierung des WasserleitungswegsStellungnahme
- 3. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 1813Sanierung des WasserleitungswegesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats