Wiedereröffnung Bürgeramt Außenstelle Fechenheim
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Außenstelle des Bürgeramtes in Fechenheim wieder zu eröffnen, um die Erreichbarkeit für die ältere und mobil eingeschränkte Bevölkerung zu verbessern. Dies wird als große Erleichterung und Entlastung für die betroffenen Menschen angesehen.
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Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die Außenstelle des Bürgeramtes in Fechenheim für den Publikumsverkehr wieder zu eröffnen.
Begründung
Gerade für die ältere und eingeschränkt mobile Bevölkerung ist die unkomplizierte Erreichbarkeit des Bürgeramtes in hohem Maße wünschenswert und für diese Menschen eine große Erleichterung und Entlastung. Die derzeitige Situation, gekennzeichnet durch Einschränkungen aufgrund der Pandemie durch das Coronavirus, erscheint durch eine große Anzahl geimpfter und genesener Menschen nun so, dass eine Wiedereröffnung der Außenstelle möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2021OFOF 126/11Wiedereröffnung Bürgeramt Außenstelle FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Oktober 2021Sie sind hierOMOM 855Wiedereröffnung Bürgeramt Außenstelle FechenheimDirektanregung
- 4. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 265Wiedereröffnung Bürgeramt Außenstelle FechenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats