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Ausbesserungsstellen auf der Brücke der Straße „In der Römerstadt“

Vorlagentyp: OM
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 26.01.2012, OM 850 entstanden aus Vorlage: OF 116/8 vom 06.01.2012

Betreff: Ausbesserungsstellen auf der Brücke der Straße "In der Römerstadt" Der Magistrat wird gebeten, die Ausbesserungsstellen auf der Brücke der Straße "In der Römerstadt" über die "Rosa-Luxemburg-Straße" auf beiden Seiten im Bereich für Fußgänger und Radfahrer zu überarbeiten.

Begründung: Um die Ausbesserungsstellen - insbesondere im Bereich der Radfahrwege - bilden sich immer wieder Pfützen. Damit kann Feuchtigkeit in das Brückbauwerk eintreten und durch Frost größere Schäden auftreten. Die Ausbesserungsstellen bilden auf der Brücke erhebliche Unebenheiten, sodass die Radfahrer deswegen Ausweichmanöver ausführen und damit die Fußgänger (Fahrgäste von Bus und U-Bahn) gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Januar 2012OFOF 116/8Ausbesserungsstellen auf der Brücke .In der Römerstadt.Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 26. Januar 2012Sie sind hier
    OMOM 850Ausbesserungsstellen auf der Brücke der Straße „In der Römerstadt“
    Direktanregung
  3. 21. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 776Ausbesserungsstellen auf der Brücke der Straße "In der Römerstadt"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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