Freiligrathschule und Schule am Mainbogen dringend entlasten - bauliche Anpassung für geeignete Bildungs-, Schul-, Betreuungs- und Aufenthaltsräume
Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Prüfung der ehemaligen Hausmeisterwohnung an der Freiligrathschule für die Nutzung als Schul-, Betreuungs- und Aufenthaltsraum und die zeitnahe Umsetzung des Umbaus. Es wird auf den dringend benötigten Raumbedarf an der Freiligrathschule und der Schule am Mainbogen hingewiesen sowie auf den besonderen Unterstützungsbedarf des Stadtteils.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die ehemalige Hausmeisterwohnung an der Freiligrathschule kurzfristig auf ihre Eignung zur Nutzung als Schul-, Betreuungs- und Aufenthaltsraum zu prüfen und - sofern die baulichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen - den Umbau zeitnah umzusetzen. Dabei ist zu prüfen, ob für die Maßnahme Mittel aus dem Startchancen-Programm eingesetzt werden können. Dem Ortsbeirat ist über das Ergebnis der Prüfung sowie den vorgesehenen Zeitplan zu berichten.
Begründung
- Es besteht ein nachweisbarer Raumbedarf an der Freiligrathschule und der Schule am Mainbogen. Der Erweiterungsbau der Freiligrathschule und der Schule am Mainbogen wird von der Schulgemeinde seit Jahren erwartet. Die eklatante Raumnot an beiden Schulen ist seit langem bekannt. Insbesondere zusätzliche Klassenräume sowie weitere pädagogisch nutzbare Flächen werden dringend benötigt, um den Anforderungen eines modernen Schulbetriebs in beiden Schulen gerecht zu werden.
- Der Ganztagsanspruch verschärft den Flächenbedarf insbesondere an der Grundschule. Mit dem Inkrafttreten des Ganztagsanspruchs fehlen der Freiligrathschule zusätzliche Gruppen- und Besprechungsräume, Musik- und Werkräume sowie geeignete Arbeitsplätze für das Personal in Schule und Nachmittagsbetreuung. Weniger als fünf Arbeitsplätze für Lehrkräfte bei einem Kollegium von knapp 50 Personen sind vorhanden. Ein Konferenzraum steht nicht zur Verfügung.
- Die ehemalige Hausmeisterwohnung stellt eine vorhandene Fläche dar, deren schulische Nutzung geprüft werden kann. Zur Schaffung flexibler Raumstrukturen, die sowohl für den Vormittagsunterricht als auch für die Nachmittagsbetreuung nutzbar sind, ist die bauliche Anpassung der ehemaligen Hausmeisterwohnung bestens geeignet. Dies würde zu erheblichen Entlastungen führen, zumal die Vorbereitungsmaßnahmen für den Umbau der Liegenschaft in Schul- und Aufenthaltsräume besonders effizient und mit möglichst geringen Beeinträchtigungen des Unterrichtsbetriebs durchgeführt werden könnten.
- Der besondere Unterstützungsbedarf des Stadtteils unterstreicht die Priorität. Die besondere Dringlichkeit wird zusätzlich durch das Frankfurter Sozialmonitoring 2024 unterstrichen. Fechenheim-Süd liegt auf Rang 113 von 114 Stadtbezirken (MONITORING 2024 ZUR SOZIALEN SEGREGATION UND BENACHTEILIGUNG IN FRANKFURT AM MAIN. TEIL 1. AUFLAGE 2 - file://Downloads/Monitoring 2024 zur sozialen Segregation und Benachteiligung - Teil 1-1.pdf). Ein Beispiel hierfür ist die Kinderarmut: Während im Frankfurter Durchschnitt 16,7 Prozent der unter 15-jährigen Sozialhilfe beziehen, sind es in Fechenheim-Süd 30,7 Prozent.
Gerade in einem Stadtteil mit ausgeprägten sozialen Belastungslagen kommt einer leistungsfähigen schulischen Infrastruktur besondere Bedeutung zu. Die Stadt Frankfurt hat zwar Maßnahmen erlassen, die diesen Raumbedarf abfedern sollen, z. B. durch die Zurverfügungstellung der neuen Holzmodulanlage an der Schule am Mainbogen zur Optimierung von Betreuungs- und Multifunktionsräumen oder die Mensa. Die Bilanz ist in der Realität allerdings ernüchternd. Hunderte von Kindern im Grundschul- und Jugendalter müssen sich den engen Raum und die äußerst knappen Ressourcen teilen. Nicht nur während der Essenszeiten führt dies zu massiven Engpässen. Die Maßnahmen verbessern die Umstände zwar notdürftig, dies entspricht aber nicht einer modernen, langfristigen und bedarfsgerechten Förderung der Schülerinnen und Schüler, gerade solchen mit erhöhten Betreuungsbedarf. Zudem kann ein pädagogisches Mittagessen, das gerade für Kinder in einem benachteiligten Stadtteil während ihrer Grundschulzeit von enormer Bedeutung ist, nicht durchgeführt werden. Eine Mensa, die für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I konzipiert ist, ist dafür nicht geeignet. Die neu aufgestellte, zweigeschossige Holzmodulanlage (mit insgesamt 20 Klassenräumen) ist explizit so konzipiert, dass Teilflächen von der Freiligrathschule genutzt werden können, um dortige Raumengpässe abzufedern. Hier wird allerdings der zusätzliche Raumbedarf der Schule am Mainbogen selbst, schlicht vergessen. Der Realität Fechenheims entsprechend darf der dringend benötigte Ausbau schulischer Infrastruktur nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Die Schulen brauchen Räumlichkeiten, die einen optimalen Schulbetrieb für beide Schulen zeitgleich ermöglichen. Gerade vor dem Hintergrund, dass beide Schulen am Startchancen-Programm teilnehmen, ist zudem zu prüfen, ob für die erforderlichen baulichen Anpassungen Mittel aus Säule I des Programms eingesetzt werden können. Die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte und Eltern der Freiligrathschule sowie der Schule am Mainbogen haben ein berechtigtes Interesse daran über eine geeignete räumliche Infrastruktur für eine positive Lernatmosphäre zu verfügen. Die Schulen brauchen dies weiterhin auch zur Planungssicherheit. Deshalb wird der Magistrat wird gebeten, die ehemalige Hausmeisterwohnung an der Freiligrathschule kurzfristig auf ihre Eignung zur Nutzung als Schul-, Betreuungs- und Aufenthaltsraum zu prüfen und - sofern die baulichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen - den Umbau zeitnah umzusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. September 2026OFOF 111/11Freiligrathschule und Schule am Mainbogen dringend entlasten! - Bauliche Anpassung für geeignete Bildungs und Schul-, Betreuungs- und AufenthaltsräumeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Oktober 2026Sie sind hierOMOM 849Freiligrathschule und Schule am Mainbogen dringend entlasten – bauliche Anpassung für geeignete Bildungs, Schul-, Betreuungs- und AufenthaltsräumeDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats